Förderung von Jugendlichen zur Teilnahme an Freizeiten

Der Verein fördert die Teilnahme Jugendlicher an Freizeiten aus Familien mit niedrigem Einkommen. Kosten, die nicht durch eigene Mittel und Zuschüsse anderer abgedeckt werden können, übernimmt der Förderverein.

Wo und wann werden Freizeiten für Jugendliche angeboten?
Wie hoch sind die Teilnahmegebühren?

Wenden Sie sich an den Eigenbetrieb "Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises", dort erfahren Sie alles über die Jugendfreizeiten im Jugendcamp Dahme und im Buchenhaus am Königssee, und dort erhalten Sie auch das Anmeldeformular.

Internet: www.freizeit-schwalm-eder.de
Telefon: (05681) 775 492 oder – 493
Anschrift: Schwalm-Eder-Kreis
Eigenbetrieb „Jugend- u. Freizeiteinrichtungen“
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)

 

Von wem kann ich Zuschüsse für Jugendfreizeiten erhalten?

1.  Der Schwalm-Eder-Kreis gewährt Zuschüsse zu den Freizeiten, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Wenden Sie sich an den Fachbereich Jugend u. Familie, Abteilung Jugendförderung. Hier werden Sie auch über andere Fördermöglichkeiten beraten.

Telefon: (05681) 775 587
Anschrift: Schwalm-Eder-Kreis - Kreisausschuss
Fachbereich 51.7 – Jugendförderung
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)


2.  Kinder, deren Eltern Leistungen über das Jobcenter erhalten, können zusätzlich Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Anträge dazu erhalten Sie beim Jobcenter und auch bei der Abteilung Jugendförderung des Landkreises.


3.  Vom „Förderverein Jugend- u. Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises e.V.“ Der Verein fördert im Rahmen der Mittel, die ihm zur Verfügung stehen. Wir übernehmen einen Teil der Restkosten oder die gesamten Restkosten, die nicht über die Zuschüsse nach Absatz 1 u. 2 und Ihren Eigenanteil abgedeckt sind. Bitte, melden Sie sich über E-mail, über den Postweg oder telefonisch bei uns.

Telefon: (05682) 730 450
Anschrift: Förderverein Jugend u. Freizeiteinricht. des SEK
Hintergasse 14
34582 Borken
E-Mail: