Beiträge - Spenden

Wir erheben keine festen Jahresbeiträge und überlassen es den Mitgliedern, ihren Jahrebeitrag selbst festzusetzen oder ihn auch später auf Wunsch zu ändern.

Mit den Beiträgen finanzieren wir die Unterstützung von Jugendlichen, die Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten, wünschenswerter Zusatzausstattung und die Kosten für die Vereinsverwaltung – Porto, Druckkosten, Werbemittel, Website.

Der Vorstand arbeitet ausschließlich ehrenamtlich und erhält keinerlei Vergütungen, auch nicht für Fahrtkosten.
Der Effektivitätsquotient der dem Verein zur Verfügung gestellten Mittel aus freiwilligen Beiträgen und Spenden abzüglich der Verwaltungskosten beträgt 95 %. D.h. von jedem gespendeten Euro verwenden wir 95 Ct für gemeinnützige Zwecke und 5 Ct für Verwaltungs- und Werbungskosten.

Freistellungsbescheid des Finanzamts

Wir sind wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke – Förderung der Jugendhilfe – nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Schwalm-Eder vom 13.10.2013, St.Nr. 24 250 51893, für das Jahr 2012 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.